Im Zentrum des Tumorzentrums – die Projektgruppen
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Die derzeit 17 Projektgruppen bilden das Herzstück des Tumorzentrums München.
Ärzte unterschiedlichster Fachrichtungen aus der gesamten Region setzen sich in den Projektgruppen mit den aktuellsten Diagnose- und Behandlungsrichtlinien auseinander. Diese klinisch-wissenschaftlichen Diskussionen werden in den sogenannten Blauen Manualen regelmäßig veröffentlicht.
Die Sitzungen finden etwa vierteljährlich statt. Die Projektgruppen bieten zudem für alle Ärzte regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an.
Ansprechpartner, Termine und sonstige Aktivitäten finden Sie in den jeweiligen Detailinformationen zu den einzelnen Gruppen.
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Projektgruppensitzungen
November / Dezember 2024Maligne Lymphome
Zeit: Montag, 04. November 2024, 18.00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. M. Dreyling
Ort: LMU Klinikum Großhadern
Gastrointestinale Tumoren
Zeit: Mittwoch, 06. November 2024, 17.15 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. J. Werner
Ort: Klinikum Großhadern, Hörsaal V
Maligne Ovarialtumoren
Zeit: Mittwoch, 13. November 2024
Leitung: Dr. A. Burges
Ort:
Supportive Maßnahmen in der Hämatologie und Onkologie
Zeit: Dienstag, 19. November 2024, 18.00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Christina Rieger
Ort: Klinikum Großhadern, Hörsaal IV
Psychoonkologie
Zeit: Freitag, 25. November 2024, 18.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Friederike Mumm
Ort: Online
Uterusmalignome
Zeit: Mittwoch, 27. November 2024, 17.00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. D. Mayr
Ort:
Knochentumoren und Weichteilsarkome
Zeit: Donnerstag, 28. November 2024, 17.00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. L. Lindner
Ort: Online
Januar / Februar 2025Tumoren der Lunge & des Mediastinums
Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 17.00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. R. M. Huber
Ort:
Mammakarzinom
Zeit: Donnerstag, 23. Januar 2025, 17.00 Uhr
Leitung: PD Dr. med. Johannes Ettl und Prof. Dr. med. Rachel Würstlein
Ort: Klinikum Großhadern
AG Geschlechtersensible Onkologie
Zeit: Samstag, 08. Februar 2025, 17.00 Uhr
Leitung: Dr. med. Kathrin Heinrich
Ort:
März / April 2025Mammakarzinom
Zeit: Donnerstag, 10. April 2025, 17.00 Uhr
Leitung: PD Dr. med. Johannes Ettl und Prof. Dr. med. Rachel Würstlein
Ort: Klinikum rechts der Isar
Maligne Ovarialtumoren
Zeit: Mittwoch, 19. März 2025
Leitung: PD Dr. med. Alexander Burges
Ort:
Mai / Juni 2025Juli / August 2025Maligne Ovarialtumoren
Zeit: Mittwoch, 02. Juli 2025, 16.00 Uhr
Leitung: PD Dr. med. A. Burges
Ort:
Mammakarzinom
Zeit: Donnerstag, 17. Juli 2025, 17.00 Uhr
Leitung: PD Dr. med. Johannes Ettl und Prof. Dr. med. Rachel Würstlein
Ort: Klinikum Großhadern
September / Oktober 2025November / Dezember 2025Maligne Ovarialtumoren
Zeit: Dienstag, 26. November 2025, 16.00 Uhr
Leitung: PD Dr. med. A. Burges
Ort:
Mammakarzinom
Zeit: Samstag, 29. November 2025, 17.00 Uhr
Leitung: PD Dr. med. Johannes Ettl und Prof. Dr. med. Rachel Würstlein
Ort: Klinikum Großhadern
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Der Geschäftsführende Vorstand des TZM hat die "Geschäftsordnung für Projektgruppen" neu überarbeitet und im März 2019 verabschiedet. Bei Rückfragen bitte an folgende E-Mail wenden: TZMuenchen@med.uni-muenchen.de
1. Gründung von ProjektgruppenDie Gründung einer Projektgruppe muss beim Vorstand des TZM durch Vertreter kooperierender Kliniken und Institute beantragt werden. Der Antrag muss eine Namensliste der an der Gründung interessierten Kollegen enthalten (einschließlich Institutsadresse) und des weiteren muss die Zielsetzung der zukünftigen Projektgruppe klar thematisiert sein. Nach Befürwortung durch den Geschäftsführenden Vorstand des TZM stimmt die Mitgliederversammlung des TZM über die Einrichtung der Projektgruppe ab. Nach der Genehmigung muss durch den Antragsteller eine erste konstituierende Sitzung einberufen werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Projektgruppe gewährleistet ist. Die Gründung mehrerer Projektgruppen mit gleichem Themenbezug ist nicht möglich. Die Einladung zur konstituierenden Sitzung erfolgt schriftlich. An der Gründung einer Projektgruppe müssen mindestens 30 Kollegen interessiert sein. Ziel der ersten konstituierenden Sitzung ist die Durchführung der Wahl des Projektgruppenleiters und seiner Stellvertreter. Es sollten nicht mehr als 4 Stellvertreter gewählt werden. Leiter und Stellvertreter einer Projektgruppe sollen verschiedenen Institutionen angehören. Im Ermessen des gewählten Projektgruppenleiters liegt es, einen Sekretär für die Projektgruppe zu benennen.
2. Wahlmodus2.1.a. Der Projektgruppen-Leiter und seine Stellvertreter bilden den Projektgruppen-Vorstand.
2.1.b. Der PG-Leiter muss die PG-Mitglieder spätestens 4 Wochen vor der anstehenden Wahl schriftlich (per E-Mail oder Briefpost) zur Wahlversammlung einladen.
2.1.c. Wahlvorschläge für den künftigen PG-Leiter müssen spätestens 14 Tage vor der Wahl schriftlich (vgl. 2.1.a.) beim amtierenden PG-Leiter (cc: TZM-Geschäftsstelle) eingehen.
2.1.d. Wahlvorschläge für die künftigen Stellvertreter können sowohl bis 14 Tage vor der Wahl schriftlich als auch direkt in der Wahlversammlung abgegeben werden.
2.2. Zu Beginn der Sitzung erfolgt die Feststellung der anwesenden Mitglieder und Gäste sowie ihrer Wahlberechtigung anhand der ausliegenden Teilnehmerliste durch den bisherigen PG-Leiter. Für die Wahl der PG-Leiter entscheidet die Mehrheit der Anwesenden. Die Beschlussfähigkeit wird durch den bisherigen PG-Leiter oder Wahlleiter festgestellt.
2.3. Es sind höchstens 4 Vertreter einer Klinik-Abteilung (z.B. Med Klinik III im Klinikum Großhadern oder Chirurgische Abteilung im KH Schwabing) wahlberechtigt. Anhand der Teilnehmerliste ist dies sicherzustellen. Mitglieder mit Gaststatus (z.B. Vertreter der Pharma-Industrie) sind nicht wahlberechtigt!
2.4. PG-Mitglieder sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie spätestens in der vorangegangenen Projektgruppensitzung nach schriftlicher Voranmeldung aufgenommen wurden.
2.5. Die Wahlberechtigten können vor Beginn der Wahl per Handzeichen abstimmen, ob die Wahl selbst offen oder geheim (schriftlich) durchgeführt werden soll. Eine geheime Wahl ist durchzuführen, sofern eine Stimme für dieses Verfahren abgegeben wird. In diesem Falle werden mindestens 2 Personen per Akklamation – in Zweifelsfällen durch den bisherigen PG-Leiter – für die Auszählung der Stimmen bestimmt.
2.6. Zunächst wird der zukünftige PG-Leiter nach dem zuvor festgelegten Modus (vgl. Ziffer 5) gewählt. Vor Durchführung der Wahl werden Vorschläge abgefragt und im Sitzungsraum gut sichtbar (Tafel, Bildschirm etc.) dargestellt. Die Stimmauszählung erfolgt durch vor der Wahl festgelegte PG-Mitglieder aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der PG (zum Modus ihrer Bestellung vgl. Ziffer 5). Gewählt ist, wer eine einfache Mehrheit der Stimmen erhält.
2.7. Danach erfolgt die Wahl der Stellvertreter nach dem gleichen Modus. Es wird empfohlen, nicht mehr als 4 Stellvertreter zu wählen. Die Wahlliste der Stellvertreter wird erst nach der Wahl des PG-Leiters (erster Wahlgang) komplettiert, um sicherzustellen, dass auch im ersten Wahlgang nicht gewählte PG-Mitglieder zumindest im zweiten Wahlgang für die Position des Stellvertreters kandidieren können.
2.8. Leitung und stellvertretende Leitung einer PG sollten nach Möglichkeit aus verschiedenen Bereichen (Universitätskliniken, anderen Kliniken, dem niedergelassenen Bereich) und verschiedenen Fachdisziplinen gestellt werden (vgl. Ziffer 3).
2.9.a. Der gewählte PG-Leiter und die gewählten Stellvertreter nehmen ihre Wahl schriftlich an. Das Formular einer Wahlannahme-Erklärung halten TZM/CCCM vor. Es kann spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in der Geschäftsstelle des TZM per E-Mail angefordert werden.
2.9.b. Die Gewählten verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die Statuten des TZM umzusetzen. Dies beinhaltet u.a. eine dem aktuellen Wissensstand entsprechende regelmäßige Herausgabe des Blauen Manuals sowie die Durchführung von mindestens 2 PG-Sitzungen pro Jahr. Nach Bereitstellen der elektronischen Datenbank soll ein Update des Manuals in Hinsicht auf diagnose- und therapieändernde Innovationen fortlaufend, spätestens aber nach einem Jahr, erfolgen. Eine grundsätzliche Neubearbeitung mit Durchführung eines Symposiums soll i.d.R. alle 2 Jahre erfolgen. Ein davon abweichender Zyklus kann von der PG-Leitung der Informationsdynamik des Faches folgend nach Zustimmung des TZM-Vorstands festgelegt werden.
2.9.c. Die unterschriebene Wahlannahme-Erklärung dokumentiert die rechtmäßige Durchführung der Wahl und ist zusammen mit dem Protokoll und der Teilnehmerliste innerhalb von 14 Tagen der Geschäftsstelle des TZM via E-Mail zuzustellen.
2.10. Eine Neuwahl des PG-Vorstandes wird alle 5 Jahre empfohlen. Über die Durchführung einer Neuwahl entscheiden die PG-Mitglieder, die dazu schriftlich nach 5 Jahren befragt werden müssen. Diese Befragung kann auf Wunsch die Geschäftsstelle des TZM übernehmen. Das Ergebnis der Befragung ist verbindlich, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten PG-Mitglieder teilgenommen haben. Das Ergebnis ist dem TZM-Vorstand via E-Mail mitzuteilen.
2.11. Sollte der TZM-Vorstand feststellen, dass die PG-Arbeit nicht entsprechend der Statuten/SOPs erfolgt, kann der TZM-Vorstand eine Neuwahl anordnen.
3. Mitglieder einer ProjektgruppeProjektgruppen des TZM stehen interessierten Mitgliedern aus medizinischen Institutionen und niedergelassenen Ärzten zur Mitgliedschaft offen, die mit der Wahrnehmung entsprechender medizinischer Aufgaben betraut sind. Sie sollen im unmittelbaren Einflussbereich des TZM, d.h. im Münchner und Oberbayerischen Raum tätig sein.
Die Mitgliedschaft in einer Projektgruppe muß schriftlich beim Projektgruppenleiter beantragt werden. Die Projektgruppenversammlung stimmt über den Antrag ab. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Die Mitgliedschaft in mehreren Projektgruppen ist ohne Einschränkung möglich.
Die Mitgliedschaft in einer Projektgruppe kann beendet werden: Durch eine schriftliche Mitteilung des Mitgliedes.
Sollte ein Mitglied mindestens 1 Jahr unentschuldigt den Projektgruppensitzungen fernbleiben, kann die Projektgruppe über ein Fortbestehen der Mitgliedschaft entscheiden. Die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann über die Beendigung einer Mitgliedschaft entscheiden (Wahlmodus siehe unter 2.).
Die Mitgliedschaft in einer Projektgruppe kann beendet werden, wenn ein Mitglied sich öffentlich von den Zielsetzungen des TZM distanziert. Die einfache Mehrheit der Mitglieder kann über die Beendigung einer Mitgliedschaft entscheiden (Wahlmodus siehe unter 2.).
Über eine Mitgliedschaft von Pharma-Industrievertretern entscheidet die Mehrheit der Projektgruppe. Pharma-Industrievertreter haben einen Gaststatus (siehe Punkt 2.3.) und sind nicht wahlberechtigt.
4. Definition und Aufgaben von ProjektgruppenDefinition:
Die Projektgruppe stellt einen Zusammenschluss von interessierten Ärzten und Wissenschaftlern dar, die auf den Gebieten der Epidemiologie, Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen arbeiten. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit von Spezialisten dient einer optimalen Patientenversorgung.
Aufgaben:
Fortbildung innerhalb der Projektgruppe durch wissenschaftlich klinische Vorträge.
Organisation von Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Projektgruppenarbeit.
Vorstellung von Kasuistiken.
Erarbeitung von Empfehlungen, die einen Standard für bestimmte Tumorerkrankungen bezüglich Diagnostik, Therapie und Nachsorge darstellen (Blaue Manuale des TZM).
Die blauen Manuale des TZM sollen nach Standardarbeitsanweisungen (Standard Operation Procedure = SOP) erarbeitet werden. Damit wird gewährleistet, dass keine deutlichen Diskrepanzen zu Leitlinien anderer Autoren entstehen. Die Erstellung eines Manuals nach den SOPs ist Voraussetzung für den Erhalt einer ISBN-Nummer. Die Projektgruppenleitung lädt mindestens 3 mal pro Jahr zur Projektgruppensitzung ein.
Gäste können nach Rücksprache mit dem Projektgruppenleiter an allen Projektgruppensitzungen teilnehmen.
Die Projektgruppen üben Tätigkeiten eigenverantwortlich und in Selbstverwaltung aus. Auf Antrag bei der Geschäftsstelle kann von dort für definierte Vorgänge Unterstützung in limitiertem Umfang erhalten werden.
Einladungen müssen nachrichtlich (cc Geschäftsstelle des TZM) und Protokolle der Projektgruppensitzungen müssen innerhalb von 14 Tagen an die Geschäftsstelle des TZM gesandt werden.
Neuaufnahmen bzw. das Ausscheiden von Projektgruppenmitgliedern müssen der Geschäftsstelle des TZM spätestens in dem Protokoll der darauffolgenden Projektgruppensitzung mitgeteilt werden (ein Zeitraum von 4 Wochen sollte nicht überschritten werden).
Die Projektgruppenleiter sind zu Jahresbeginn verpflichtet, der Geschäftsstelle des TZM die Projektgruppensitzungstermine für das kommende Jahr schriftlich mitzuteilen, damit Überschneidungen zu anderen Projektgruppensitzungsterminen möglichst vermieden werden.
5. Auflösung einer ProjektgruppeProjektgruppen, die die Auflagen des TZM nicht erfüllen, können nach Beschluss des Vorstandes des TZM aufgelöst werden. Die Projektgruppe kann sich mit mindestens der Hälfte der anwesenden Mitglieder auflösen. Abstimmung nach Wahlmodus wie bei 2.5.
Genehmigt durch den Geschäftsführenden Vorstand des Tumorzentrum München im März 2019.