Unterstützung und Therapie
Ernährungsthemen werden heute in den Medien und auf dem Ratgebermarkt ständig behandelt. Der Konsument ist dabei einer Vielzahl von zum Teil widersprüchlichen Ernährungsbotschaften ausgesetzt, die ihn stark verunsichern können. Nicht selten stecken hinter solchen Aussagen kommerzielle Interessen. Wenn Sie sich unsicher fühlen, wie Sie sich ernähren sollen, sollten Sie nicht zögern sich persönlich beraten zu lassen.
Wichtig ist, dass Sie eine qualifizierte Beratung/Therapie bekommen, z.B. durch Ernährungsmediziner, Ernährungswissenschaftler, Oecotrophologen oder Diätassistenten.
In den folgenden Texten haben wir für Sie zusammengestellt, woran Sie eine qualifizierte Ernährungsberatung erkennen und wie Sie diese bekommen können. Zudem haben wir unter „Linktipps“ eine Reihe seriöser Informationsquellen aufgelistet.
Bei Verdacht oder Vorliegen einer Mangelernährung ist es besonders wichtig, dass Sie sich von Anfang an von Ernährungsexperten mitbetreuen lassen. Unter dem Unterpunkt Mangelernährung finden Sie dazu weitere Informationen.
Wo bekomme ich qualifizierte Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie?
Ernährungsberater und Empfehlungen für Krebspatienten gibt es viele – aber wo finde ich wirklich qualifizierte Hilfe?
„Ernährungsberater“ ist kein geschützter Begriff. Eine Ernährungsberatung/-therapie führen klassischer Weise die Berufsgruppen der Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungsmediziner durch. Um sicher zu gehen, dass Sie wirklich professionelle Unterstützung bekommen, beachten sie folgende Hinweise:
- Für Bundesweite Angebote, fragen Sie bei den Berufsverbänden der Diätassistenten (VDD) und Oecotrophologen (VDOe) nach Angeboten in Ihrem PLZ-Gebiet oder nutzen Sie die Suchfunktion auf deren Websites.
- Eine Suchfunktion bietet ebenso die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) auf ihrer Homepage an. Auch die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater (QUETHEB) hat einen eigenen Expertenpool zusammengestellt.
- Der Bundesverband dt. Ernährungsmediziner e.V. (BDEM) zeigt auf seiner Homepage eine Übersicht aller Schwerpunktpraxen für Ernährungsmedizin in Deutschland.
- Viele gesetzliche Krankenkassen erkennen die Zertifizierungen nach VDD, VDOe, DGE und QUETHEB, sowie Ernährungsmediziner (DAEM/DGEM) an.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Liste mit qualifizierten Ernährungsberatern.
- Fragen Sie bei Ihrem Onkologen / Internisten, ob er mit einer Ernährungsfachkraft kooperiert bzw. achten Sie auf Aushänge in der Praxis.
- Wenden Sie sich an die Ernährungsberater von Kliniken, diese stehen in der Regel auch ambulanten Patienten zur Verfügung.
Zahlen Krankenkassen eine Ernährungsberatung/-therapie?
Von den meisten Krankenkassen wird eine ambulante Ernährungstherapie (Ernährungsberatung bei Vorliegen einer Krankheit) bezahlt bzw. bezuschusst, wenn diese von einem Arzt angeordnet wurde (§43 SGB V) und bei einer Opens internal link in current windowzertifizierten Fachkraft stattfindet. Es hat sich bewährt die sich hieraus ergebenden Schritte in der folgenden Reihenfolge durchzuführen.
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen
- Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Notwendigkeitsbescheinigung oder Überweisung für eine Ernährungstherapie. Diese ist Voraussetzung für den Zuschuss.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem Zuschuss. (i.d.R. ist der Zuschuss geringer als das Honorar der Fachkraft)
- Kontaktieren Sie einen Ernährungsexperten. Auf verschiedenen Internetseiten werden Öffnet internen Link im aktuellen FensterSuchfunktionen Angeboten, über die Sie qualifizierte Berater in Ihrer Nähe finden.
Bei privaten Krankenversicherungen
Für Privatversicherte können keine allgemein gültigen Aussagen gemacht werden. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Bei der Inanspruchnahme einer Beratung in einer Ernährungsambulanz erfolgt die Abrechnung wie ein „Arztbesuch“ über Ihre Kasse.
Verordnung von Trinknahrung bei Mangelernährung und Kostenerstattung
Sogenannte „Standardtrinknahrung“ (vollbilanziert und bei Krebspatienten i.d.R. hochkalorisch und eiweißreich) ist rezeptierungs- und erstattungsfähig. Wichtig ist, dass Ihr Arzt eine „fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung“ dokumentiert bzw. auf dem Rezept vermerkt. Die Rezeptierung dieser sogenannten "enteralen Ernährung" erfolgt analog der Arzneimittel nach der Arzneimittel-Richtlinie (AMR).
Nicht erstattungsfähig sind einige Spezialnahrungen für besondere Indikationen. Manche Nahrungen wiederum sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig (z.B. fettfreie Trinknahrung bei Verdauungsstörungen bei Bauchspeicheldrüsenerkrankungen). Ob Sie eine Spezialnahrung brauchen bzw. ob diese von der Kasse erstattet wird, klären Sie am besten mit Ihrer betreuenden Ernährungsfachkraft bzw. ihrer Krankenkasse.