Mehr Wissen – mehr Sicherheit
Ihre Zweitmeinungsanfrage am CCC München
Wie funktioniert eine Zweitmeinung?
Informationen zur eigenen Erkrankung sind für jede Patientin und jeden Patienten von größter Bedeutung. Patienten mit der Diagnose Krebs müssen oft schwierige Behandlungsentscheidungen treffen und manchmal bestehen Zweifel, ob die vorgeschlagene Behandlung für sich selbst die beste ist. In diesem Fall kann die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung sehr hilfreich sein.
Das CCC München bietet Ihnen mit der Zweitmeinung die Möglichkeit, eine für Sie optimal abgestimmte Behandlung zu finden. In unseren regelmäßig stattfindenden fachübergreifenden (interdisziplinären) Tumorkonferenzen stehen Ihre Diagnose und Ihr Behandlungsplan im Mittelpunkt. Zusammen mit unseren erfahrenen Expertenteams wird für Sie eine nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft belegte Behandlungsempfehlung erarbeitet.
Ihre Unterlagen werden an den für Ihre Erkrankung geeigneten Spezialisten im Klinikum der Universität München LMU oder im Klinikum rechts der Isar TUM weitergeleitet.
Bitte beachten: Im Regelfall ist für Zweitmeinungen eine persönliche Vorstellung nötig
Was wird hierfür benötigt?
Um Ihre Anfrage nach einer onkologischen Zweitmeinung bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen und medizinische Berichte (soweit vorhanden) erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Formular "Formular zur Beantragung einer Zweitmeinung" (siehe oben)
- Arztbriefe mit aktuellen Informationen über Ihre Tumorerkrankung (z.B. Diagnosen, Tumorstadium und Krankheitsverlauf); ggf. Beschluss aus einer Tumorkonferenz.
- Pathologischer Befund zur Diagnose der Tumorerkrankung.
- Schriftliche Befunde zu aktuellen Untersuchungen wie Ultraschall, Röntgen, Computertomographie
- (CT), Kernspintomographie (MRT) oder PET-CT – nicht älter als acht Wochen. CDs bitte erst nach Aufforderung an die bearbeitende Stelle schicken.
- Schriftliche Berichte zu den bereits durchgeführten Behandlungen der aktuellen Erkrankung, z.B.
- Operationen, Bestrahlungen, Chemo-Therapien.
- Kurze Informationen zu Vorerkrankungen und Begleiterkrankungen.
- Aufstellung der regelmäßig eingenommenen Medikamente.
- Fragebogen "Anfragen für eine ärztliche Zweitmeinung für Patienten in Deutschland" mit persönlichen Angaben und Unterschriften der Patientin/des Patienten
Hinweise:
Da die Erstellung einer Zweitmeinung keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, wird die Leistung nach den Sätzen der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt. Sie können bei Ihrer Krankenkasse anfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Aufgrund der IT-Sicherheitsrichtlinien der beiden Kliniken können keine Daten von externen Dateispeicher-Diensten (Filehosting Service) heruntergeladen werden. Bitte senden Sie daher ihre Dateien vorzugsweise per E-Mail oder per Post. Für den elektronischen Versand stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine gesicherte Databox aus unserem Hause zur Verfügung.
Wir sind für Sie da
CCC München Geschäftstelle
80336 München
Zweitmeinungen CCC München LMU
Alexander Voigt
81377 München
Zweitmeinungen CCC München TUM
Sylvia Tanzer-Küntzer
81675 München
Datenschutzhinweise
Zur Wahrung des Datenschutzes empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen per Fax oder per Post zu senden. Falls Sie dennoch die schnelle Übermittlung per E-Mail wählen, beachten Sie bitte, dass dabei Ihre Daten nicht verschlüsselt sind und unter Umständen von Unbefugten eingesehen oder verändert werden können.
Ihre persönlichen Angaben und medizinischen Berichte werden nur zu dem Zweck gespeichert, Ihre Zweitmeinungsanfrage bearbeiten zu können. Falls Sie keine Kommunikation mehr wünschen und wir Ihre Daten löschen sollen, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an ccc-muenchen@uni-muenchen.de. Wenn wir keine Rückmeldung zu diesem Bezug von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir Ihre Daten für den vorgesehenen Zweck nutzen dürfen. Danke für Ihr Vertrauen.